Bauleitungplanung – StadtplanungPaternoster_IMG_4172_685x1024

Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfiktbewältigung und –minimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt.

Den höchsten Stellenwert nimmt dabei die Bauleitplanung ein.

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Rechtsverordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (also der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde/Stadt und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet/Stadtgebiet (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen für Teilbereiche des Gemeindegebiets/Stadtgebiets.

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, bestimmen Bebauungspläne wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörde für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Der Studiengang beschäftigt sich mit den zwei oben genannten Instrumenten und soll den Studierenden einen Überblick über die Planwerkzeuge einer Gemeinde vermitteln.